AGB Unternehmen MAZEN WERBUNG

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Firma MAZEN WERBUNG
1. Allgemeines
(1) Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich nachstehende Liefer- und
Zahlungsbedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung gelten diese automatisch als anerkannt.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen,
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich bestätigt wird. Mündliche
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Muster/Unterlagen
(1) Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese werden zu
Einzelpreisen berechnet und an Neukunden per Nachnahme versendet.
(2) Bei Auftragerteilung für die bemusterten Artikel und einem Netto-Auftragsvolumen von
mindestens EUR 500,00 erfolgt eine Gutschrift für die Muster.
(3) Eine Rückgabe/Umtausch der Muster ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Wir behalten uns vor, Muster in der Größe unserer Wahl zu versenden.
(4) Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster
können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen
ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich
vorbehalten.
(5) Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der uns zur Verfügung gestellten
Originale, Vorlagen, Filme, Dias, Fotos, Skizzen, etc. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung
auf den tatsächlichen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenden Materials beschränkt.
3. Angebote
(1) Angebote sind nach Mängel, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
(2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler und ähnliche Irrtümer sind nicht bindend.
4. Aufträge
(1) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB.
(2) Vom Kunden erteilte Aufträge sind für den Verkäufer nur bindend, soweit er diese innerhalb von
60 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Danach gilt der Auftrag als
abgelehnt.
(3) Bestellungen verpflichten zur rechtzeitigen Abnahme der Ware. Versäumt der Besteller die
rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach setzten einer Nachfrist von
sieben Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(4) Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen des Gesamt- oder eines Teilbetrages nach eigenem
Ermessen zu verlangen.
(5) Sind Teile der Bestellung von uns nicht lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die
verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn nicht von Interesse ist und er dieses vorher schriftlich
bekannt gegeben hat.
5. Lieferung
(1) Wir sind stets bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Angegebene Lieferzeiten sind
freibleibend. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten.
(2) Wird der von MAZEN WERBUNG schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein
Rücktritt vom Auftrag seitens des Bestellers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich
gesetzte Nachfrist von 21 Tagen erfolglos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht dem
Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit ein Schadensanspruch
zu. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller einer Bestellung betreffende Fragen.
(3) Bestellungen des Auftraggebers mit Fixtermin sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung zum vereinbarten
Termin versandbereit ist, bzw. an den Spediteur übergeben wurde, soweit der Spediteur von uns zu
beauftragen ist. Die Haftung des Spediteurs wird dann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 4% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei
Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen.
(5) Wir behalten uns vor, minimale Rückstände ohne weitere Informationen an den Auftraggeber zu
stornieren.
(6) Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers liegen, sind von uns
nicht zu vertreten.
6. Versand / Gefahrenübergang
(1) Der Versand der Ware erfolgt ab Lager Bremen Burglesum per Post, Paketdienst oder
Spedition.
(2) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere
Versendungsformen (Express, Eilzustellung o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Wir
behalten uns Teillieferungen vor. Auch Teillieferungen werden frachtgemäß abgerechnet. Eine
Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.
(3) Mit dem Verlassen des Lagers bzw. Werkes gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem
Versand zusammenhängen, zu Lasten des Auftraggebers. Das bedeutet, dass das Risiko für
Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber
liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch Bremen Bruglesum erfolgt der Gefahrenübergang zum
Auftraggeber. MAZEN WERBUNG haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu
reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche
Reklamation uns sofort schriftlich anzuzeigen.
(5) Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
7. Preise
(1) Änderungen der Preislisten sind aufgrund von Währungsschwankungen oder durch
Preisänderungen der Vorlieferanten jederzeit möglich. Soweit nicht anders angegeben ist, verstehen
sich alle Preise ab Werk bzw. Lager Bremen Burglesum in EUR ohne Mehrwertsteuer und ohne
Verpackung. Die Rechnung wird unter dem Datum des Absendetag der Ware bzw. der Teillieferung
ausgestellt. Wird nach Fertigstellung der versandfertigen Ware vom Besteller ein späterer
Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Ware
ausgestellt.
(2) Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel gewährt. Der Anspruch auf
Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der
Differenzbetrag wird in diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise lt. Preisliste dem
Auftraggeber nachberechnet.
(3) Für Druckfehler oder Irrtümer in den jeweiligen Preislisten oder Angeboten übernehmen wir
keine Haftung.
8. Rechnungen / Zahlungskonditionen
(1) Rechnungen sind für uns kostenfrei zu zahlen und – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde – sofort bei Lieferung / Abholung ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge gewähren wir
grundsätzlich nicht. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungenen.
Wechselzahlungen werden von uns nicht akzeptiert.
(2) An uns unbekannte Firmen, Personen und Neukunden liefern wir ausschließlich per Vorkasse oder
Nachnahme oder auf Rechnung gegen Bankbürgschaft. Weiterhin behalten wir uns Anzahlung bei
Auftragserteilung vor.
(3) Nicht angenommene Nachnahmesendungen sind kostenpflichtig und werden zusätzlich zu den
Versandkosten mit EUR 10 ,00 berechnet.
(4) Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer
Zahlungsbedingungen zu regulieren.
9. Zahlungsverzug
(1) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des
Zahlungstermins ohne weitere Mahnung im Verzug.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 15 ,00 berechnet.
(3) Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw. Teillieferung
kann die weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber
ausgeführt werden. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf evtl. vereinbarte
Lieferfristen zurückbehalten werden. Zahlungsverzug unterbricht die Lieferverpflichtung und Fristen.
(4) Werbedruck-OHZ ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
(5) Werden Schecks, Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruchs oder Mangels Deckung
zurückgegeben, so werden die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 20,00 nachberechnet. Diese
Kosten sind sofort zur Zahlung fällig.
(6) Eventuelle Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises
oder Teilen davon. Der Auftragnehmer kann die Bearbeitung solcher Ansprüche von der Zahlung des
vollständigen Kaufpreises abhängig machen.
(7) Wird uns eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt oder
gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so sind sämtliche Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
(8) Bei Zahlungsverzug kann MAZEN WERBUNG, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe
der gelieferten Ware verlangen. Eine Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt
vorbehalten.
10. Mängelrügen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit
und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt
der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind
innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung, spätestens aber zum Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung
anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt jedwede Ansprüche gegen MAZEN WERBUNG aus.
(2) Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Handelsübliche und/oder technisch nicht
vermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.B. Farbe, Größenauswahl, Design, Breite,
Gewicht und der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Prospekten,
Katalogen und Preislisten sind Zirka – Angaben. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es
sich um “Preiswert” und nicht um “Konfektionsware” handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen
kleine Fehler durch den Auftraggeber in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier
ausgeschlossen.
(3) Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl das Recht auf Wandlung
(Ersatzlieferung) oder Minderung. Das Recht auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Für
Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zu Beanstandungen der Gesamtlieferung.
Wandlung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen,
auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte.
(4) Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Bei Wandlung erhält der Kunde zusammen mit der neuen
Ware für das verauslagte Porto eine Warengutschrift. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
Sämtliche reklamierte Ware ist MAZEN WERBUNG zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen
sind nicht mehr zulässig, wenn MAZEN WERBUNG eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr
möglich ist.
(5) Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unsrer Produkte
dienen, behalten wir uns vor.
(6) Wir weisen darauf hin, dass bereits veredelte Ware von uns grundsätzlich nicht als Reklamation
zurückgenommen werden kann. Der Käufer verpflichtet sich daher die Textilien vor dem Drucken auf
etwaige Mängel zu untersuchen.
(7) Für selbstmitgebrachte Textlien übernehmen wir keine Haftung beim Textildruck-Verfahren. Das
Material wird nicht ersetzt, sollte das Textil verfärbt oder der Aufdruck nicht exakt an der Stelle
plaziert sein, wo der Kunde es sich vorgestellt hat. Auch haften wir nicht bei eventuellen
Farbveränderungen der Vorlage.
11. Veredelungsaufträge
(1) Bei Lohnarbeiten (z. B. Druck auf vom Kunden gestellte Waren) übernehmen wir keinerlei
Haftung für das Material und die Verträglichkeit mit dem Stoff (siehe auch Punkt 10 (7)). Gerne
führen wir, bei Wunsch des Kunden, einen Probedruck an seinem Material gegen Entgelt (je nach
Aufwand und Größe) durch.
(2) Bei Lieferung von Produkten mit Veredelung wie z. B. Werbeanbringung sind Mehr- oder
Minderlieferungen oder Mängel von bis zu 5% technisch bedingt und zulässig. Der Gesamtpreis
ändert sich mengenabhängig.
(3) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche
Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheber-,
Patent-, Marken- oder anderen Rechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt uns der
Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch, wenn Werbedruck-OHZ zur grafischen
und/oder technischen Gestaltung/ Ausarbeitung von Kunden konsultiert wurde.
(4) Die dem Auftraggeber für die Erstellung von Druckvorlagen (z.B. Vektoren, Logo´s, Motive,
Bild/Wortmarken) oder Computerdateien ( z.B. Digitaldruck ) berechneten Kosten stellen immer nur
einen Anteil an den tatsächlichen Kosten dar. Ein Anrecht auf die Herausgabe dieser Vorlagen,
Dateien oder Programme wird generell ausgeschlossen, wenn keine anders lautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wird. Ebenso verbleibt uns das alleinige Urheber- oder sonstige Schutzrecht
an von uns gefertigten, gestalteten oder umgestalteten Motiven.
(5) Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Sie können
nur anerkannt werden, wenn uns die vollständige Lieferung für eine Prüfung frachtfrei zur Verfügung
gestellt wird.
(6) Wird bei Veredelungsaufträgen die Übersendung eines Korrekturabzugs bzw. Andruckmusters
nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verschulden. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Farben,
Beschaffenheit, Maßen, Mustern etc. berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln, die sich aus einer Nichtbeachtung der, der Ware
beigegebenen oder aus den Etiketten ersichtlichen Gebrauchs- oder Waschanleitung ergeben, sind
ausgeschlossen.
(7) Da es sich bei Veredelungsaufträgen immer um Sonderanfertigungen handelt, ist eine Rückgabe
wegen Nichtgefallen ausgeschlossen.
(8) Veredelte Waren und Abbildungen können zum Zweck der Eigenwerbung von uns verwendet
werden, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Eigentumsvorbehalt
(1) Die von uns geliefert Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
bestehenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Bezahlung
weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung
entstandene Forderung in unser Eigentum über.
(2) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden,
noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung
durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernschriftlich zu verständigen.
(3) Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, haben wir die in § 46 KO
aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Von
uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist,
höchstens jedoch zu den vereinbarten Listenpreisen.
13. Rücksendungen
(1) Rücksendungen müssen an uns schriftlich (per Post ) zusammen mit der jeweiligen
Auftragsnummer oder einer Rechnungskopie avisiert und von Werbedruck-OHZ gegenbestätigt
werden.
(2) Alle Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und in einem
einwandfreien und unbenutzten Zustand erfolgen. Veredelte Ware wird grundsätzlich nicht
zurückgenommen.
(3) Dem Auftraggeber werden für Rücksendungen 15 % des Netto-Auftragswertes, mindestens
jedoch EUR 10,00 als Wiedereinlagerungsgebühr berechnet. Dieses ist sofort fällig.
(4) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die
Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier
Ware.
14. Geschäftsverkehr mit dem Ausland
(1) Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für
Auslandsgeschäfte.
(2) Lieferungen ins Ausland müssen einen Netto-Auftragswert von mindestens EUR 200,00 haben
und erfolgen nur gegen Vorkasse.
15. Haftungsbeschränkung
(1) MAZEN WERBUNG haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten
der Vorlieferanten. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen MAZEN WERBUNG , als auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
16. Datenschutz
(1) Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, Firma,
Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Emailadressen) sowie alle das
Geschäftsverhältnis betreffende Daten ( Auftrags-, Rechnungsdaten, etc. ) auf elektronischen Medien
gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet
werden.
(2)Der Verkäufer sichert die Einhaltung des Bundes-Datenschutzgesetzes zu.
17. Salvatorische Klausel
(1) Klauseln, die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten Ihre
Anwendung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen
und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
(3) Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten gesetzliche Bestimmungen.
(4) Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Bremen.